Kosten

Sämtliche Fragen zum Thema Kosten erörtern wir mit Ihnen ausführlich im Rahmen der Erstberatung. Dabei klären wir ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung unsere Kosten übernimmt oder ob eine Kostenübernahme durch den Staat (Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe) möglich ist.

Sofern keine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder den Staat erfolgt, belaufen sich die Gebühren für die Erstberatung abhängig vom Umfang der Beratung und von der rechtlichen Schwierigkeit der Angelegenheit auf 60,00 € bis 220,00 € brutto.



Kanzlei Dr. Warmbold
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