Kosten – Anwaltskanzlei Dr. Warmbold & Wittenbecher in Stralsund
Sämtliche Fragen zum Thema Kosten erörtern wir mit Ihnen ausführlich im Rahmen der Erstberatung. Dabei klären wir ab, ob Ihre Rechtsschutz- Versicherung unsere Kosten übernimmt oder ob eine Kostenübernahme durch den Staat (Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe) möglich ist.
Sofern keine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder den Staat erfolgt, belaufen sich die Gebühren für die Erstberatung abhängig vom Umfang der Beratung und von der rechtlichen Schwierigkeit der Angelegenheit auf 60,00 € bis 220,00 € brutto.